Reglement AMF World Cup
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Inhalt |
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60. Ausscheidungen
60.1 Organisation
60.2 Teilnehmer
60.3 Ausscheidungsrunden
60.4 Qualifikationen
60.5 Einschreibegebühr
60.6 Resultate und Listen der Qualifizierten
61. Nationales
Finale
61.1 Teilnehmer
61.2 Finalisten
61.3 Ausscheidungen
61.4 Finale
61.5 Podium
61.6 Einschreibegebühr
61.7 Nationale Regeln
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60. |
Ausscheidungen |
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Art. 60.1 |
Organisation |
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Art. 60.1.1 |
Die Ausscheidungen für das Schweizer-Finale werden in AMF Bowling-Centers
ab Februar in Absprache mit der Leitung der entsprechenden Center
organisiert. |
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Art. 60.1.2 |
Der Sportpräsident der Sektion ist dafür verantwortlich. |
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Art. 60.2 |
Teilnehmer |
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Art. 60.2.1 |
Der Wettkampf ist für alle im Verband lizenzierten Spieler offen.
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Art. 60.2.2 |
Die lizenzierten Ausländer können an den Ausscheidungen spielen;
sie dürfen aber nicht am
Schweizer-Finale teilnehmen. |
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Art. 60.3 |
Ausscheidungsrunden |
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Art. 60.3.1 |
Die Anzahl der Ausscheidungsrunden
wird von der Sektion bestimmt. |
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Art. 60.3.2 |
Die Ausscheidungsrunden
werden in 9 oder 12 Spiele nach amerikanischem System ausgetragen.
Alle von der Sektion organisierten Runden müssen die gleiche Anzahl
Spiele aufweisen. |
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Art. 60.3.3 |
Sobald ein(e) Spieler(in) 1 Qualifikationsdurchgang in einer Sektion
gespielt hat, kann er/sie nicht die Sektion wechseln um andere Durchgänge
zu bestreiten. |
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Art. 60.3.4 |
Ein(e) Spieler(in) kann beliebig viele Qualifikationsdurchgänge bestreiten,
auch wenn er/sie bereits qualifiziert ist. |
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Art. 60.4 |
Qualifikationen |
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Art.
60.4.1 |
Die
Anzahl der Qualifizierten wird nach folgenden Schemen berechnet:
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| Damen |
Alle |
die
170 Schnitt erreichen |
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| Herren |
6
Spieler |
=
1 Qualifizierter |
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9
Spieler |
=
3 Qualifizierte |
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12
Spieler |
=
4 Qualifizierte |
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15
Spieler |
=
5 Qualifizierte |
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18
Spieler |
=
6 Qualifizierte, usw. |
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Art. 60.4.2 |
Eine Spielerin muss ein Durchschnitt von 170 aufweisen, um für das
Finale qualifiziert zu sein. |
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Art. 60.4.3 |
Ein
Spieler muss ein Durchschnitt von 180 aufweisen, um für das Finale
qualifiziert zu sein. |
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Art. 60.4.4 |
Die Sektionen können die Anzahl Teilnehmer mehrerer Durchgänge kumulieren
um zusätzliche Qualifizierte zu erhalten. |
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Art. 60.5 |
Einschreibegebühr
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Die Einschreibegebühr wird von der Sektion auf folgender Basis bestimmt:
Preis der Spiele + CHF 15.- für den SB + CHF 3.- für die Sektion.
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Art. 60.6 |
Resultate und Liste der Qualifizierten |
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Art.
60.6.1 |
Die detaillierten Resultate
jeder Runde müssen dem Sportpräsidenten Swiss Bowling spätestens
bis zum 15. Juli zugestellt werden. |
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Art. 60.6.2 |
Sektionen müssen ebenfalls eine Liste ihrer qualifizierten Mitglieder
für das Finale erstellen und diese jeweils dem Sportpräsidenten
Swiss Bowling, sowie dem Sportpräsidenten derjenigen Sektion, die
das Finale organisiert, zustellen, und zwar vor dem 31. Juli, letzter
Termin. Diese Liste muss Namen, Vornamen, sowie den Klub der qualifizierten
Spieler enthalten. |
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Art. 60.6.3 |
Sektionen haften für die Einschreibegebühr der angemeldeten Spieler,
die nicht erscheinen und nicht ersetzt werden. |
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61. |
Nationales Finale |
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Art. 61.1 |
Teilnehmer |
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Art. 61.1.1 |
Am Finale können nur lizenzierte schweizer Nationalität teilnehmen,
welche sich in ihren Sektionen dafür qualifiziert haben. |
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Art. 61.1.2 |
Ein abwesender Spieler kann durch einen Spieler aus der gleichen
Sektion ersetzt sein, welcher das beste Resultat aller Ausscheidungsrunden
erreicht hat. |
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Art. 61.2 |
Finalisten |
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Art. 61.2.1 |
Mit ihrer Teilnahme am nationalen Finale verpflichten sich die Spieler,
im Falle eines Sieges die Schweiz am Weltfinale des AMF World Cup
zu vertreten. |
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Art. 61.2.2 |
Abgesehen vom Fall höherer Gewalt muss der Spieler oder die Spielerin,
der/die sich weigert am Weltfinale teilzunehmen, Sanktionen gewärtigen,
welche bis zum Ausschluss gehen können. |
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Art. 61.3 |
Ausscheidungen |
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Art. 61.3.1 |
Alle Qualifizierte bestreiten
12 Ausscheidungsspiele, nach amerikanischem System.
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Art. 61.3.2 |
Die 12 besten Resultate qualifizieren sich für das nationale Finale;
die bei den Ausscheidungsspielen erzielten Pins werden mitgenommen.
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Art. 61.4 |
Finale |
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Art. 61.4.1 |
Die 12 Finalisten bestreiten 11 Spiele nach System Petersen, mit
folgendem Bonus:
Ø
20 Pins für ein gewonnenes Spiel
Ø
10 Pins bei Unentschieden
Ø
5 Pins für jedes Spiel zwischen 200
und 249
Ø
10 Pins für jedes Spiel von 250 und mehr |
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Art. 61.4.2 |
Bei der Abwesenheit eines
Finalisten wird dieser nicht ersetzt. |
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Art. 61.4.3 |
Die 6 besten Spielerinnen und Spieler am Schluss der 23 Spielen sind
qualifiziert für eine zweite Runde nach amerikanischem System über
5 Spiele mit dem gleichen Bonus wie unter 61.4.1 beschrieben.
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Art. 61.4.4 |
Die vorher erzielten Pins werden mitgenommen. |
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Art. 61.5 |
Podium |
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Art. 61.5.1 |
Die Spielerin und der Spieler mit dem höchsten Resultat nach 28 Spielen
werden die Schweiz am AMF World Cup vertreten. |
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Art. 61.5.2 |
Die Spielerin und der Spieler, die sich als 2. klassiert haben, erhalten
je 2 vom Swiss Bowling ausgestellte Bons, um gratis an einem Turnier
in der Schweiz teilnehmen zu können. |
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Art. 61.5.3 |
Die Spielerin und der Spieler, die sich als 3. klassiert haben, erhalten
je 1 vom Swiss Bowling ausgestellten Bon, um gratis an einem Turnier
in der Schweiz teilnehmen zu können. |
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Art. 61.6 |
Einschreibegebühr
Die Einschreibegebühr wird von der organisierenden Sektion zusammen
mit dem Sportpräsidenten Swiss Bowling bestimmt und zusammen mit
den Spielplänen den Sektionen vor dem 15. August zugestellt. |
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Art. 61.7 |
Nationale Regeln |
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Art. 61.7.1 |
Das Bowling-Tenue ist Vorschrift und die nationalen Regeln betreffend
Rauchen, Alkohol und der Missbrauch von Talk werden angewendet.
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Art. 61.7.2 |
Die organisierende Sektion ist für das Einhalten dieser Regeln verantwortlich.
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